Praxis Wuppertal
Lise-Meitner-Str. 1-3, Raum 2.9
42119 Wuppertal
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Montags bis freitags von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr telefonisch erreichbar.

Meine Angebote unterteilen sich in folgende Segmente:

 


Für die Bereiche Begutachtung und Verfahrenspflegschaften liegen Leistungsbeschreibungen vor, in denen die Leistungen, die Qualitätssicherung und die Kosten genau beschrieben sind.

 

In den übrigen Leistungsbereichen werden aufgrund der Individualität des Angebotes die entsprechenden Rahmenbedingungen in einem Gespräch und persönlichen Angebot geklärt.

Der Verfahrenspfleger/-beistand hat die Aufgabe, die eigenständigen Interessen des Kindes oder Jugendlichen in die entsprechenden familiengerichtlichen Verfahren einzubringen. Er hilft dem Kind / Jugendlichen unter Berücksichtigung seiner Entwicklung dabei, seine subjektiven Wünsche und Interessen zu erkennen und entwickeln, damit das Kind / der Jugendliche diese unter Berücksichtigung seiner Entwicklung angemessen selbst oder durch den Verfahrenspfleger in das Verfahren eingebracht werden. Dadurch soll dem Kind / dem Jugendlichen seine Subjektstellung im gerichtlichen Verfahren zu kommen. Der Verfahrenspfleger / -beistand ist nach seiner Bestellung der parteiische Vertreter des Kindes / Jugendlichen im kindschaftsrechtlichen Verfahren.

Diese Ziel sollen in folgenden Arbeitsschritten umgesetzt werden:

  • Feststellung der subjektiven Wünsche des Kindes / des Jugendlichen
  • Feststellung der objektiven Interessen des Kindes / des Jugendlichen
  • Wiedergabe der Interessen des Kindes / des Jugendlichen
  • Information des Kindes / des Jugendlichen über den Ablauf des Verfahrens
  • Vorbereitung des Kindes / des Jugendlichen zur Teilnahme an Gerichtsterminen / Anhörungen
  • Prüfung, Entwicklung und ggf. Vermittlung einer einvernehmlichen Regelung des Verfahrensgegenstandes
  • Vorbereitung auf entsprechende Termine / Anhörungen durch das Gericht ggf. Begleitung
  • Nachbereitung des Verfahrens / Verabschiedung
  • Ggf. Entscheidung über Rechtsmittel


In den Fällen von Verfahrenspflegschaften Rahmen der familiengerichtlichen Genehmigung von geschlossenen Unterbringungen (§ 70 b FGG) sollen zusätzlich Alternativen zu der beantragten Maßnahmen ggf. geprüft, erörtert und realisiert werden.

Hier können Sie folgende Beschreibungen als pdf-Datei laden:

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